Warum BAFAANWALT?

Umweltbonus, Wärmepumpenanlagen, Wohngebäudesanierung, Außenwirtschaft und Ausfuhrkontrolle – die Gebiete des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz „BAFA“) sind so vielfältig wie die Probleme, die diesbezüglich auftreten können.

Wurde über Ihren Antrag oder Ihren Widerspruch seit Monaten nicht entschieden und Sie warten immer noch auf die Förderung?

Wenn Sie Ihren Widerspruch bereits vor über drei Monaten eingelegt haben, beziehungsweise den Antrag vor über drei Monaten gestellt haben, ist eine Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO möglich. Wir beraten Sie gerne hinsichtlich des weiteren Vorgehens.

Haben Sie sich beim Antrag vertippt, die Förderung wurde daraufhin abgelehnt und Sie wissen nicht, ob Sie noch eine Möglichkeit haben, die Förderung zu erhalten? Akzeptiert das BAFA Ihre Verwendungsnachweiserklärung nicht? Behauptet das BAFA, Sie hätten mit dem Bauvorhaben – z.B. im Rahmen der Wärmepumpenförderung – zu früh begonnen?

Bei all diesen – und natürlich allen anderen – Fragen rund um die BAFA-Förderung stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

Mit diesen Problemen haben wir uns bereits befasst:

  • Untätigkeit: BAFA reagiert monatelang nicht auf Antragstellung/Widerspruch

  • Ablehnung der Förderung wegen zu hohem Gebrauchtwagenkaufpreis
  • Ablehnung der Förderung wegen nicht eingereichter „Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben“
  • Ablehnung der Förderung wegen „fehlerhafter Angaben“ im Antrag
  • Ablehnung der Förderung wegen Antragstellung vor Zulassung
  • Ablehnung der Förderung wegen vorheriger Zulassung auf Ehepartner
  • Ablehnung der Förderung wegen nicht ausgewiesenem Herstelleranteil
  • Ablehnung der Gebrauchtwagenförderung wegen Erwerb von einem Privatverkäufer
  • Ablehnung der Förderung wegen vorzeitigen Vorhabenbeginns (im Bereich der Wärmepumpenförderung)