Das machen wir

Wir beschäftigen uns mit zahlreichen Problemen in Bezug auf die Bundesförderung für effiziente Gebäude und unterstützen auf dem Weg zur Förderung. Dabei haben wir untern anderem Erfahrung in Bezug auf Wohngebäude, Nichtwohngebäude sowie Einzelmaßnahmen (BEG EM) wie z.B. die Errichtung einer Wärmepumpenanlage. Dabei ist es egal, ob sich die beantragte Förderung noch nach der alten Rechtslage vor 2020 oder nach der neuen Rechtslage richtet. Ebenso helfen wir weiter, wenn Probleme mit dem Energieberater auftreten. Nutzen Sie unser eigens entwickeltes Anfragesystem, um Ihren Fall unverbindlich zu schildern.

Mit diesen Födergegenständen befassen wir uns regelmäßig:

  • Wärmepumpe (Wärmepumpeanlagen)

  • Biogasanlage

  • Pelletheizung

  • Solarkollektoranlage

  • Heizungsoptimierung

  • Austausch der Ölheizung

  • Klimaanlagen und Lüftungsanalgen (Kältetechnik)

  • Dämmung von Außenwänden

  • Dämmung des Dachs

  • Austausch von Fenstern und Außentüren

  • Individueller Sanierungsfahrplan

  • Sanierung der Gebäudehülle

Mit diesen Rechtsproblemen befassen wir uns regelmäßig:

  • Untätigkeitsklage: BAFA reagiert monatelang nicht auf Antragstellung/Widerspruch

  • Ablehnung der Förderung wegen vorzeitigen Vorhabenbeginns durch BAFA oder KfW

  • Widerspruch oder Klage gegen ablehnenden Bescheid

  • Prüfung der Erfolgsaussichten bei komplexen Fällen

  • Überschreiten des Bewilligungszeitraums

  • Verspätetes Einreichen eines Verwendungsnachweises

  • Fehler bei Antragstellung/im Verwendungsnachweis

  • Eigenleistung

  • Förderfähigkeit/Listung der Anlage

  • Besonderheiten für die jeweiligen Antragsteller: Privat, gewerblich, WEG, Contracting

  • Formale Anforderungen an Rechnungen