Tipps zur Antragstellung

Es gibt so einige Punkte, die unbedingt zu beachten sind, bevor Sie einen Förderantrag stellen. Hier gehen wir auf eine zentrale Aspekte ein, die allerdings nicht abschließend sind. Bitte beachten Sie vor der Antragstellung auf jeden Fall die zu dem Zeitpunkt gültige Förderrichtline, die Sie auf der Website des BAFA bzw. der KfW abrufen können.

  • Für Ihr ganzes Verfahren gilt stets die Regelung (z.B. Förderrichtlinie) zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung.

  • Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ändert sehr oft die Richtlinien und insbesondere die Förderlisten. Erkundigen Sie sich vor Antragstellung über die geltenden Bedingungen!

  • Aktuelle Antworten auf Ihre Fragen (z.B. Vertragsgestaltung und vorzeitiger Vorhabensbeginn, Eigenleistung, Wechsel des Energieträgers) finden Sie in den FAQ (Fragen und Antworten), die das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz veröffentlicht.

  • Stellen Sie unbedingt zuerst den Förderantrag und schließen Sie erst danach Verträge in Bezug auf Ihr Vorhaben ab. Etwas anderes gilt nur, wenn die Förderrichtlinien ausdrücklich voraussetzen, dass bei der Antragstellung bereits ein bestimmter Vertrag geschlossen wurde (z.B. bestelltes Elektrofahrzeug beim KfW-Antrag für Zuschuss 442 Solarstrom für Elektroautos)

  • Achten Sie darauf, dass in den Rechnungen im Rahmen des Verwendungsnachweises die richtigen Daten zum Vertragsschluss stehen. Insbesondere Datumsangaben aus unverbindlichen Angeboten oder Kostenvoranschlägen sollten nicht in den Verwendungsnachweisen auftauchen, da dies zur Rücknahme der Zuwendungsbescheide führen kann.

  • Achten Sie darauf, dass der Antragssteller stets auch als Rechnungsempfänger genannt ist und dieser die Rechnung selbst begleichen muss.

Haben Sie diese Tipps zu spät gelesen und das BAFA hat bereits die Förderung abgelehnt oder Sie befürchten, dass das BAFA oder die KfW nun Ihren Antrag ablehnen wird? Wir helfen Ihnen gerne weiter, reichen Sie Ihren Fall unverbindlich bei uns ein.