ANTWORTEN AUF HÄUFIGE FRAGEN

Wie geht es weiter, wenn ich eine Anfrage über das BAFA-Anwalt-Fallanfragesystem stelle?

Jede Fallanfrage wird durch unser Team aus Anwälten und Wirtschaftsjuristen bearbeitet. Sie erhalten, basierend auf der Rechtslage und unserer Praxiserfahrung, eine erste Einschätzung, ob in Ihrem Fall Erfolgsaussichten bestehen.

Ist eine erste Anfrage mit Kosten für mich verbunden?

Nein, Ihre Anfrage über unser Fallanfragesystem ist für Sie kostenfrei. Unser spezialisiertes Team verbringt jede Woche mehrere Stunden mit kostenfreien Leistungen – betrachten Sie es als unseren Beitrag zur Energiewende und für die Rechte der Bürgerinnen und Bürger. Gleichzeitig bitten wir Sie um fair use, sprich einem wertschätzenden Umgang mit unserem Serviceangebot.

Wann entstehen Kosten für mich?

Sofern Ihre Anfrage über unsere Ersteinschätzung hinaus der Erörterung bedarf und Sie z.B. ein Telefonat mit unserem Expertenteam wünschen oder eine ausführlichere schriftliche Einschätzung, wird hierfür eine Erstberatungsgebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abgerechnet. Diese beträgt 1902´ € zzgl. MwSt, also derzeit 226,10 €.

Welche Kosten entstehen für mich, wenn Sie mich gegenüber dem BAFA oder der KfW vertreten?

Wir klären Sie bei der Mandatsübernahme über die zu diesem Zeitpunkt bereits abschätzbaren Kosten gerne auf. Die Abrechnung richtig sich je nach Fall entweder streitwertbasiert nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder zeitbasiert nach Stundensatz bei minutengenauer Abrechnung unserer Leistungen.

Kommt meine Rechtsschutzversicherung für die Kosten auf?

Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, können Sie dort z.B. telefonisch anfragen, ob die Angelegenheit mit versichert ist. Einige Versicherungen schließen sogenannte Subventionsangelegenheiten ausdrücklich aus, bei anderen Tarifen sind außergerichtliche wie gerichtliche Auseinandersetzungen mit dem BAFA oder der KfW jedoch umfasst.